Das Phantasialand ist mit Millionen von Gästen ein touristischer Hotspot in Nordrhein-Westfalen. Der Park trägt erheblich zur Wertschöpfung in der Region bei und gibt 1.800 Mitarbeitenden und Auszubildenden verlässlich Arbeit.
Dauerhaft erfolgreich im Wettbewerb werden künftig nur Freizeitparks sein, die ein attraktives Ziel für Kurzurlauber sind: Um mehr Übernachtungsgäste zu haben und die Zahl der Besucher zu steigern, braucht das Phantasialand zusätzliche, speziell auf die längere Aufenthaltsdauer ausgerichtete Angebote. Dafür ist heute kein Platz. Die Erweiterung dient damit der dauerhaften Standortsicherung.
Im Regionalplan sind seit 2013 westlich angrenzend an die Bestandsfläche rund 15 ha für die Erweiterung ausgewiesen. Geplant sind u.a. ein Aquapark-Hotelressort, Fahrattraktionen, Theater, Parkpaletten und Grünflächen.
In einem Bebauungsplanverfahren werden alle Aspekte der Erweiterungsplanung fachlich fundiert aufbereitet, objektiv geprüft und abgewogen. Das Verfahren ist ergebnisoffen – der Rat der Stadt Brühl muss der Aufstellung des Bebauungsplans zustimmen. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig informiert und kann zur Planung Stellung nehmen.
Das Phantasialand möchte die Diskussion über das Projekt transparent und im konstruktiven Dialog führen. Dazu veröffentlichen wir Zahlen, Daten und Fakten zum Projekt auf dieser Seite und aktualisieren sie fortlaufend.
Um die möglichen Auswirkungen des Projekts sorgfältig zu prüfen, werden zahlreiche Gutachten von unabhängigen Sachverständigen erstellt. Die Verfahrensführung und die fachliche Steuerung des Bauleitplanverfahrens liegen in Händen der Stadt Brühl. Die Behörde stellt u.a. sicher, dass die Gutachten den gesetzlichen Anforderungen genügen und den festgelegten Untersuchungsrahmen einhalten. Die Kosten der Gutachten trägt Phantasialand. Der Haushalt der Stadt wird damit nicht belastet.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, sich frühzeitig einen Überblick über die derzeit vorgesehenen Untersuchungsumfänge zu verschaffen.
Auszüge aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Gutachter zu den unterschiedlichen Fachthemen finden Sie hier:
Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags
Erstellung Artenschutzprüfung Stufe II (ASP II)
Erstellung eines schalltechnischen Fachgutachtens zum Bebauungsplan
Erstellung eines klimaökologischen Gutachtens
Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der bestehenden und der zukünftigen Verkehrsbelastung
Untersuchung zu Boden, Baugrund, und Altlasten
Untersuchung zu Wasserhaushalt, Entwässerung, Starkregen